Deutscher Rabbinerrat begrüßt Gesetz zur Beschneidung minderjähriger Jungen in
Deutschland
28. Juni 2011
Das Gesetz zur Beschneidung minderjähriger Jungen in Deutschland, welches heute
verabschiedet worden ist, schafft die seit dem Kölner Urteil von den in Deutschland
lebenden Juden und Muslimen lang ersehnte Rechtssicherheit.
Dieses Gesetz ist eine Grundvoraussetzung für das Fortbestehen des wachsenden jüdischen
Lebens in Deutschland. Die Beschneidung männlicher Säuglinge am achten Tag nach der
Geburt (sofern der Gesundheitszustand des Säuglings dies zulässt) ist religiös konstitutiv
für die Zughörigkeit zum Judentum. Die Beschneidung der Jungen durch einen religiösen
Amtsträger ist ein elementarer Bestandteil der jüdischen Tradition und Religion.
Dieses Gesetz bestätigt die im Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit, ohne die jüdisches
Leben in Deutschland nicht möglich wäre. Das von Justizministerin Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger geäußerte Ziel des Gesetzes, nämlich dass die Bundesregierung hiermit
zum Ausdruck bringen wolle „dass jüdisches und muslimisches Leben in Deutschland
ausdrücklich erwünscht ist“, ist von enormer Bedeutung für die seit der bestehenden
Beschneidungs-Debatte zutiefst verunsicherten in Deutschland lebenden Juden und
Muslime.
Diese Entscheidung ist gerade jetzt während der Chanukka-Feiertage von besonderer
Bedeutung, da diese den Triumph der freien Religionsausübung über die Unterdrückung
feiern. Die Deutsche Rabbinerrat, die sich für eine sichere Zukunft jüdischer Bildung und
jüdischen Bewusstseins einsetzt, ist der Bundesregierung und den Bundestagsabgeordneten
für deren parteiübergreifende Unterstützung dankbar. Dies ist ein international bedeutendes
Signal dafür, dass jüdisches Leben in Deutschland willkommen ist. Der Rabbinerrat der
25 Rabbiner in Deutschland vertritt, ist positiv ermutigt durch die Verabschiedung dieses
Gesetzes.
Deutscher Rabbinerrat